Allgemeine Geschäftsbedingungen
die AGB von Avalon Media zu
• Medien- und Agenturverträgen
• Domainmiete
• Serverhosting
• Websiteinhalten und Hosting
Stand: 11.09.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11.09.2023
Abschnitt A: Allgemeiner Teil
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Medienproduktionsfirma Avalon Media (im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet) erbringt Dienstleistungen im Bereich der Medienproduktion, einschließlich Website-Erstellung, Grafikdesign, Druckvorlagen, Videoproduktion, Fotografie, Beratung und Hosting/ Domainservice ausschießlich für unsere Webdesign-Auftraggebers (im Folgenden als „Dienstleistungen“ bezeichnet).
1.2 Lieferung und Leistungen Alle Lieferungen und Leistungen der Avalon Media werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „Geschäftsbedingungen“ genannt) erbracht.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.4 Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).
2. Agenturvertrag
2.1 Vertragsabschluss: Der Antrag des Auftraggebers auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars in schriftlicher Form an den Auftragnehmer oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Auftraggeberantrags durch den Auftragnehmer oder mit der ersten vom Auftragnehmer vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Vertragsschluss mit dem Auftraggebers ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
2.2 Vertragsdauer Die Vertragsdauer für die Erbringung der Dienstleistungen wird in jedem individuellen Vertragsangebot oder Projektauftrag festgelegt.
3. Leistungen
3.1 Eigentums- und Nutzungsrechte Alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an den erstellten Medienprodukten verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2. Der Auftraggeber erhält das nicht ausschließliche Recht, die gelieferten Medienprodukte für die im Vertrag festgelegten Zwecke zu nutzen. Jegliche Änderungen oder Weiterverwendung der Medienprodukte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3.3 Leistungsumfang technischer Dienste Der Leistungsumfang sowie ggf. die technischen Spezifikationen für den jeweiligen Dienst ergeben sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes.
3.4 Preise Alle Preise verstehen sich zzgl. der nach geltendem Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer.
3.5 Verfügbarkeit der Server Die Verfügbarkeit der Server des Auftragnehmers liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Auftragnehmer nicht beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind, also beispielsweise höhere Gewalt, technische Probleme außerhalb der des Einflussbereichs des Auftragnehmers, Handlungen Dritter, die nicht durch den Auftragnehmer beauftragt sind, eingeschränkte oder wegfallende Funktionalität des Internets etc. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere höhere Werte der Erreichbarkeit der einzelnen Produkte, können sich aus den jeweils einschlägigen SLAs ergeben.
3.6 Leistungsanpassung Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. Werden durch den Auftragnehmer Zusatzleistungen, die nicht Teil der Entgeltpflicht des Auftraggebers sind, erbracht, können diese jederzeit entfallen oder durch anderweitige Lösungen ersetzt werden.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Medienproduktion
4.1.1 Lieferfristen
:
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle für die Produktion benötigen Daten spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss vollständig beim Auftragnehmer einzureichen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.1.2 Korrekturen
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen Änderungswünsche und Korrekturanweisungen spätestens 7 Tage nach Erhalt der Entwürfe beim Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.1.3 Auftragsfreigabe:
Der Auftraggeber ist verpflichtet die erarbeiteten Änderungswünsche und Korrekturen spätestens 7 Tage nach Erhalt schriftlich freizugeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine weitere Anpassung nach der Einarbeitung der Korrekturen ist kostenpflichtig.
4.2 Bei Domain und Server Verträgen
4.2.1 Der Kunde sichert dem Auftragnehmer zu, dass alle Daten, die der Kunde an den Auftragnehmer übermittelt, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an den Auftragnehmer zu übermitteln.
4.2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Auftraggebers genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.
4.2.3 Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie stets geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, und soweit sie ihm zugeteilt sind, wird er sie unverzüglich ändern.
4.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass Dritte sein Passwort unberechtigterweise benutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Schäden zu ersetzen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte zurückzuführen sind, soweit er dies zu vertreten hat.
4.2.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Websites den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm überlassenen Webspace nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden.
4.2.6 Der Auftraggeber ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Auftraggebers seitens des Auftragnehmers besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.
4.2.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme des Auftragnehmers nicht beeinträchtigt wird.
4.2.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Systeme oder Zugänge des Auftraggebers zu sperren, wenn gegen die Verpflichtungen unter dieser Ziffer 4. „Pflichten des Auftraggebers“ durch den Auftraggebers oder einen Dritten verstoßen wird.
5. Gewährleistung
5.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
5.2 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass vom Auftragnehmer eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Auftraggebers genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Auftragnehmer gewährleistet gegenüber dem Auftraggebers nur, dass vom Auftragnehmer eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
6. Haftung
6.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
6.2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität oder den Erfolg der erstellten Medienprodukte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6.3 Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
6.4 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
6.6 Die Höhe der Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit zudem auf das jeweils für den betreffenden Vertrag geschuldete Entgelt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
6.7 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
6.8 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.9 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
6.10 Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Agenturauftrag
Die Zahlungsbedingungen für die erbrachten Dienstleistungen werden in einem schriftlichen Vertrag oder Angebot festgelegt und können eine Anzahlung, Abschlagszahlung oder Endzahlungen umfassen. Zahlungen müssen gemäß den vereinbarten Bedingungen erfolgen.
7.1.1 Neukunden
Bei neuen Auftraggebern setzt der Auftragnehmer eine Anzahlung von 50%, eine Abschlagszahlung (Meilenstein) von 30% und eine Abschlusszahlung von 20% an für alle Aufträge über einem Wert ab 1.000 € netto.
7.1.2 Bestandskunden
Bei Bestandskunden setzt der Auftragnehmer eine Anzahlung von 30%, eine Abschlagszahlung (Meilenstein) von 40% und eine Abschlusszahlung von 30% an für alle Aufträge über einem Wert ab 1.000 € netto.
7.2 Server-/Domainmiete
7.2.1 Standardmäßig ermächtigt der Kunde den Auftragnehmer, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte per Lastschrift von dem durch den Auftraggebers mitgeteilten Konto einzuziehen. Dies gilt auch bei Mitteilung einer neuen Bankverbindung. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden gegebenenfalls vom Auftragnehmer bereitgestellt, wie PayPal oder Überweisung.
7.2.2 Die nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus, spätestens zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gezahlt.
7.2.3 Vom Auftragnehmer wird zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per Email zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stimmt dem elektronischen Versand hiermit ausdrücklich zu. Der Rechnungsversand per Email erfolgt kostenfrei. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.2.4 Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, ist der Auftragnehmer berechtigt, für jede Rechnung ein Entgelt in Höhe von bis zu 5,00 EUR in Rechnung stellen.
7.2.5 Die Preise können durch den Auftragnehmer zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggebers mit der Ankündigung auf die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
7.2.6 Sofern der Kunde mit einem Betrag, der mindestens einem monatlichen Grundentgelten entspricht, in Zahlungsverzug gerät, kann der Auftragnehmer den entsprechenden Dienst vorübergehend sperren. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die grundsätzliche Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht.
7.2.7 Können Lastschriften, gleich ob unterschiedliche oder dieselbe, zweimal hintereinander nicht erfolgreich eingezogen werden, ist der Kunde von der Bezahlung per Lastschrifteinzugsverfahren ausgeschlossen. Seine Zahlungen können danach nur noch durch Vorkasse erfolgen. Zudem hat der Kunde alle Kosten des Auftragnehmers zu erstatten, die durch die Rücklastschriften verursacht werden. Weiterhin ist der Auftragnehmer in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Zeitpunkt der Verlängerung des Vertrages/der Verträge des Auftraggebers fällig werdende Zahlungen sofort und mit einer Summe zu fordern. Der Auftragnehmer behält sich vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen des Auftraggebers seine Leistungen vollständig zurückzubehalten.
7.2.8 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder der Mitteilung, dass die Rechnung im Auftraggebersservicebereich eingestellt worden ist, bezahlt. Der Auftragnehmer kann im Fall eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.
7.2.9 Für unberechtigte Rücklastschriften hat der Kunde dem Auftragnehmer die entstandenen Rückbelastungskosten zu erstatten.
7.2.10 Hat der Kunde Entgelte für Leistungszeiträume über das Vertragsende hinaus im Voraus bezahlt, werden ihm diese nach Vertragsende zeitanteilig zurückerstattet. Dies gilt nicht für Leistungen von DrittAuftragnehmern, insbesondere Domainregistraren oder Auftragnehmern von SSL-Zertifikaten, welche dem Auftraggebers vom Auftragnehmer vermittelt werden, soweit von Seiten der DrittAuftragnehmer keine Erstattung der vorausbezahlten Entgelte erfolgt.
8. Inhalt der Webseiten, Sperrung von Webinhalten
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen gesetzlichen Impressumspflichten nachzukommen.
8.2 Mit der Übermittlung der Webseiten bzw. -inhalte stellt der Kunde den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln und kein Material Dritter einzublenden, welches andere Personen oder Personengruppen in Ihrer Ehre verletzt, verunglimpft oder beleidigt. Der Auftraggeber versichert außerdem, eventuell anfallende Gebühren, die durch die Veröffentlichung der Daten (z.B. GEMA-Gebühren) entstehen, den entsprechenden Organisationen zu entrichten. Der Auftraggeber versichert weiterhin ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Auftraggeber auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Extremistische oder pornographische Inhalte sind untersagt. Es ist ferner ausdrücklich untersagt, von den Servern des Auftragnehmers in irgendeiner Weise so genannte „Spam-E-Mails“oder ähnliches zu versenden.
8.3 Potentiell jugendgefährdende Inhalte, die nicht gem. Ziffer 8.2 ausgeschlossen sind, sind nur gestattet, sofern nicht anders vereinbart, wenn Minderjährige vor dem Zugriff hierauf geschützt sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, insbesondere taugliche und rechtssichere Altersverifikationssysteme, vorgehalten werden.
8.4 Sofern der Auftraggeber gegen seine Pflichten aus den vorstehenden Ziffern 8.1, 8.2 und 8.3 verstößt, ist der Auftragnehmer zur Sperrung der betreffenden Webseiten berechtigt. Etwaige Kosten einer Sperrung trägt der Auftraggeber. Klargestellt wird, dass die Zahlungspflicht des Auftraggebers hiervon grundsätzlich unberührt bleibt.
8.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.
9. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
9.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot.
9.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn er nicht innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird. Ist der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Mangels rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag für Verbraucher nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Verbraucher kann den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
9.3 Für die Kündigung des Vertrages ist mindestens die Textform gem. § 126b BGB zu wahren. In der Kündigung sind Name des Auftraggebers, Kundennummer sowie der Vertrag, der gekündigt werden soll, zu benennen.
9.4 Beide Parteien sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Kunde: – mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät; – schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Auftraggeber trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die nach Vertragsbeendigung auf den Systemen des Auftragnehmers noch gespeicherten Daten des Auftraggebers unwiderruflich zu löschen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er bis zur Vertragsbeendigung eigenständig eine Sicherung seiner Daten vornimmt. Möchte der Kunde im begründeten Ausnahmefall nach Vertragsende noch einmal Zugang zu seinen Daten erhalten, ist dies bis maximal 14 Tage nach Vertragsende möglich, und nur insoweit, als seine Daten noch nicht gänzlich oder teilweise unwiderruflich gelöscht worden sind. Klargestellt wird, dass der Auftragnehmer in keiner Weise verpflichtet ist, die Auftraggeberdaten nach Vertragsende noch vorzuhalten.
10. Rechte Dritter
10.1 Der Auftraggeber versichert, dass nach seinem besten Wissen durch elektronisch erstellte Medien, Grafiken, Webinhalten, Videos Fotografien, Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Übertragung seiner Webinhalte in das Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Mittel allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, den Auftragnehmer von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter auch im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behält sich der Auftragnehmer vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
10.2 Stellt der Auftragnehmer, z. B. durch Anzeige der Inhaber der Rechte, Rechtsverletzungen durch Webinhalte des Auftraggebers fest, ist er berechtigt, den Zugriff auf die Inhalte des Auftraggebers aus dem Internet ohne Ankündigung zu sperren sowie das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den rechtsverletzenden Webinhalten des Auftraggebers freizustellen.
11. Vertragsübertragungen
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag nebst sämtlichen Rechten und Verpflichtungen auf einen Dritten zu übertragen. Der Auftraggeber wird darüber per Email informiert. Im Fall der Übertragung ist der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information per Email berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
11.2 Der Auftraggeber darf den Vertrag mit dem Auftragnehmer nur mit dessen Zustimmung auf Dritte übertragen.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des anderen, die im Rahmen der Dienstleistungen offengelegt werden, geheim zu halten und diese Informationen nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei Dritten gegenüber offenzulegen.
13. Änderung der Geschäftsbedingungen
13.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dies ist für den Auftraggebers nicht zumutbar.
13.2 Der Auftragnehmer ist in folgenden Fällen berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern:
wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Geschäftsbedingungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
wenn die Änderung dem Auftragnehmer dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
wenn gänzlich neue Leistungen des Auftragnehmers, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Berücksichtigung in den Geschäftsbedingungen erfordern;
wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist.
13.3 In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer die geänderten Geschäftsbedingungen unter Kenntlichmachung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden an die vom Auftraggebers hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
13.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, binnen eines Zeitraums von sechs Wochen nach Übersendung der geänderten Geschäftsbedingungen unter Kenntlichmachung der Änderungen und vor deren Wirksamwerden den geänderten Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom Auftraggebers angenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Wird der Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter für den Auftraggebers tätig, verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle in Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a) bis h) DSGVO genannten Anforderungen zu erfüllen.
14. Gerichtsstand und Recht
14.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist der Ort, an dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggebers an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).
Abschnitt A: Besonderer Teil (gem. Vorgaben unseres ISP)
I. Sonderregelungen für Domains
1. Domainregistrierung
1.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Auftraggebers und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Das Vertragsverhältnis über die Domain kann deshalb ausländischen Rechtsordnungen unterliegen. Der Auftragnehmer wird im Verhältnis zum Auftraggebers im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Auftraggeber kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.
1.2 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.
1.3 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain kann durch den Auftragnehmer nicht übernommen werden.
2. Pflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung einer Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.
2.2 Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und darunter erreichbare Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten. Eine Prüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
2.3 Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder gehostete Inhalte Rechte Dritter verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Auftragnehmers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann der Auftragnehmer die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.
2.4 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann der Auftragnehmer den Auftraggeber unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die Domain löschen lassen.
2.5 Im Rahmen der Wahl eines Tarifs für Domainregistrierungen oder -verlängerungen auf Guthabenbasis und der Verwendung des Domainrobots ist der Kunde ausschließlich selbst dafür verantwortlich, für ein ausreichendes Guthaben für Domainregistrierungen oder Domainverlängerungen zu sorgen. Versäumt der Kunde die Aufladung seines Accounts und können infolge dessen Domains nicht registriert werden oder aufrechterhalten bleiben, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.
3. Verfahren bei Vertragsbeendigung
3.1 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer lässt den jeweils zwischen dem Auftraggeber und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Auftragnehmer zu richten, da der Auftragnehmer die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Auftragnehmer an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.
3.2 Die Kündigung des Auftraggebers betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Auftraggebers, dass die Domain (mit-) gekündigt wird und gelöscht werden kann. Handelt es sich bei dem Auftraggebers um einen Verbraucher, so kann die vorgenannte Erklärung auch in Textform, insbesondere auch per Email, abgegeben werden. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als ausreichend auch die Übersendung der Erklärung per Telefax.
3.3 Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Auftragnehmer beträgt für alle Domains vier Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, welche sich nach den Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabestelle oder des Registrars richtet.
3.4 Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Auftragnehmer unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Auftraggebers nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
3.5 Kündigt der Auftraggeber zwar das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Auftragnehmer bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Auftraggebers, die an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich oder per Telefax zu den Domains zu erklären, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Auftraggebers freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer.
3.6 Werden Domains vom Auftraggeber nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Auftraggebers und dem Auftragnehmer in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Auftraggebers freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.
II. Sonderregeln für Email-Dienste
1. Der Auftraggeber hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen.
2. Der Auftragnehmer kann die Weiterleitung der an seine Auftraggeber gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um sogenannte Spam-Mails handelt.
3. Die Versendung von sogenannten Spam-Mails ist untersagt. Ebenso ist untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.
4. Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Auftragnehmer die betreffenden Postfächer des Auftraggebers vorübergehend sperren.
III. Sonderregeln für Webhosting
Der Auftragnehmer hostet ausschließlich Websites, deren Oberfläche vom Auftragnehmer erstellt wurden. Ein Webhosting fremdprogrammierter Inhalte ist daher ausgeschlossen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Webnhalte der für ihn eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Webinhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen.
IV. Sonderregeln für Server
1. Administration und Benutzung
1.1 Sofern der Auftraggeber alleinige Administratorrechte besitzt, kann der Auftragnehmer den Server nicht verwalten. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Es obliegt ihm, entsprechende Schutzsoftware zu installieren und zu aktivieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstigen Programmen, die der Auftragnehmer zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Auftraggeber nicht von dieser Pflicht.
1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Server so zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Auftragnehmers nicht gefährdet werden. Gefährdet ein Auftraggeber mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Auftragnehmers oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Auftraggebers manipuliert und von Dritten benutzt wird. Ein bewusster Verstoß des Auftraggebers berechtigt den Auftragnehmer zu einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
1.3 Der Auftraggeber mit Server Administrationsrechten ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Auftraggebers seitens des Auftragnehmers besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.
1.4 Internet-Relay-Chat(IRC)-Dienste, Anonymisierungsdienste und P2P-Tauschbörsen darf der Kunde nicht verwenden.
2. Nutzungsüberlassung an Dritte
Die entgeltliche Überlassung von Servern an Dritte ist untersagt, sofern nicht der Auftragnehmer im Einzelfall vorher zugestimmt hat.
V. Reaktionen des Auftragnehmers bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
1. Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann der Auftragnehmer die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
2. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann der Auftragnehmer Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3. Bei rechtsverletzenden Inhalten kann der Auftragnehmer statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
4. Versendet der Auftraggeber Spam-Mails, kann der Auftragnehmer die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.
5. Der Auftragnehmer kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Auftraggebers gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
6. Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
VI. Freistellungsanspruch
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten oder Handlungen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Schäden zu ersetzen, die aus einer diesbezüglichen Verletzung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers.
Hinweise:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemäß den gesetzlichen Vorschriften Daten des Auftraggebers erhebt und verarbeitet. Das Nähere regelt unsere Datenschutzerklärung. Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse des Auftragnehmers findet sich im Impressum. Der Auftragnehmer ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand: 11.09.2023